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Das Kitareformgesetz hat vielfältige Auswirkungen auf die Berliner Kitalandschaft. Einige werden bereits eifrig vorbereitet und umgesetzt (Hortverlagerung, Bildung der Eigenbetriebe), andere werden erst ab August spürbar werden (Bedarfsprüfung).
An dieser Stelle zunächst ein Verweis auf die Informationen von DaKS [29 KB]
, DPW und GEW [27 KB]
zu diesem Thema. |
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Aufregung gab es in den letzten Tagen vor allem um die mit dem neuen Gesetz fehlende Möglichkeit für arbeitslose Eltern, ihre Kinder im Hort (oder neu: in der ergänzenden Betreuung) unterzubringen. Wir dokumentieren hier [32 KB]
das Rundschreiben des Senatsschulverwaltung zu den Bedarfskriterien für die Hortbetreuung, in dem sich folgender Satz findet: "Hierbei ist besonders zu berücksichtigen , dass ab dem Schuljahr 2005/ 2006 die verlässliche Halbtagsgrundschule eingeführt wird. Eine kostenfreie Betreuung findet für alle Schülerinnen und Schüler, unabhängig vom Bedarf, in der Zeit von 7:30 bis 13:30 Uhr statt, deshalb besteht bei Arbeitslosigkeit oder Halbtagstätigkeit in der Regel kein Bedarf für eine ergänzende Betreuung." |
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