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DPW-Info zum neuen Kitagesetz

Neues Kitagesetz

Anfang Februar legte die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport einen Referentenentwurf für das „Kindertagesbetreuungsreformgesetz“ vor. Dieses „Gesetz zur Weiterentwicklung des bedarfsgerechten Angebotes und der Qualität von Tagesbetreuung“ ist ein Artikelgesetz und enthält unter anderem die Neufassung des Kitagesetzes (Artikel I) sowie Änderungen des Kostenbeteiligungsgesetzes (Artikel II) und des Schulgesetzes (Artikel III). Der PARITÄTISCHE und die LIGA haben sich gemeinsam zu den Änderungen positioniert.

Bildungseinrichtung Kita und Personalausstattung
Die mit dem Entwurf neu gefassten Aufgaben und Ziele von Kindertagesstätten teilt und unterstützt die LIGA. Umfassende Bildung und Förderung, wie der Gesetzentwurf sie vorsieht, entsprechen dem zeitgemäßen Auftrag von Kindertagesstätten. Das Land Berlin setzt hiermit, wie auch schon mit dem Berliner Bildungsprogramm, die richtigen Maßstäbe.

Die LIGA sieht jedoch in der im Wesentlichen seit 1978 fortgeschriebenen Personalausstattung einen Widerspruch zu diesen Zielsetzungen. Zumindest im Bereich der Vor- und Nachbereitungszeiten sowie in der Freistellung für Leitungsaufgaben ist Nachbesserung dringend notwendig. Die LIGA regt an, diese im Rahmen der Qualitätsentwicklungsvereinbarungen festzulegen.

Flexiblere Kitanutzung und Bedarfsfeststellung
Die LIGA sieht die Notwendigkeit flexibler Angebote von Kindertagesstätten und möchte diese auch aufrechterhalten und ausbauen. Die mit dem Gesetzentwurf geplanten Vorgaben stehen jedoch teilweise deutlich im Widerspruch zu den Bildungsaufgaben von Kindertagesstätten. Hier muss ein besseres Gleichgewicht zwischen den berechtigten Ansprüchen der Eltern nach Angebotsflexibilisierung, den Ansprüchen der Kinder auf verlässliche soziale Gruppenbeziehungen und den Erfordernissen regelmäßiger Bildungsprozesse hergestellt werden.

Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf werden an verschiedenen Stellen Vorgaben zur Bedarfsfeststellung und überprüfung gemacht. Diese können zum Teil zu deutlichen Einschränkungen bei der Bedarfsanerkennung führen. Die LIGA hat in ihrer Stellungnahme Veränderungsvorschläge gemacht, die sicherstellen sollen, dass die individuellen Bedürfnisse der Kinder eindeutiger berücksichtigt werden. In keinem Fall dürfen Kindern wegen Fehlzeiten oder Zahlungsrückständen bei den Elternbeiträgen zwangsläufig die Angebote der Kindertagesstätten vorenthalten werden oder Unterbrechungen in der Förderung entstehen.

Zeitplan zur Neustrukturierung der Berliner Kitalandschaft
Im Grundsatz stimmt die LIGA der geplanten Neuordnung der Berliner Kitalandschaft zu. Deutlich warnen möchte die LIGA vor der in den Übergangsregelungen festgelegten Zeitplanung. Die Finanzierungsumstellung muss ausreichend vorbereitet werden. Nach Einschätzung der LIGA ist dies frühestens zum 1. Januar 2007 möglich. Mit großer Sorge betrachtet die LIGA auch die Planung, kurzfristig die Mittel über die Globalsummen der Bezirke bereitzustellen. Auch hierzu fehlt aus Sicht der LIGA bislang eine fundierte Planungsgrundlage.

Beitragsberechnung durch die Jugendämter
Unverständlich ist für die LIGA die geplante Verlagerung der Ermittlung von Elternbeiträgen zu den Jugendämtern. Diese wird von ihr abgelehnt. Neben den damit verbundenen verfahrenstechnischen Problemen und Risiken für die Träger spielen hierbei vor allem grundsätzliche Bedenken in Bezug auf die Beziehung und Vertragspartnerschaft zwischen den Eltern und der Einrichtung bzw. deren Träger eine bedeutende Rolle. Aus Sicht der LIGA sollen die Einrichtungen nach erfolgter Bescheiderteilung durch das Jugendamt weiterhin Ansprechpartner der Eltern für alle die Kitaförderung betreffenden Fragen bleiben.

Essensbeiträge
Das Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetz enthält unter anderem Regelungen zu den Essensbeiträgen. Die Veränderung dieser Beiträge durch Erlass einer Rechtsverordnung, also außerhalb einer gesetzlichen Regelung, lehnt die LIGA ab. Das Parlament sollte hier seine Mitspracherechte behalten.

Elternbeiträge im vorschulischen Bereich
Insgesamt bedauert die LIGA, dass die Elternbeiträge im vorschulischen Bereich unverändert hoch geblieben sind. Insbesondere Familien mit mittlerem Einkommen sind dadurch stark belastet. In diesem Zusammenhang ist auch der Wegfall des reduzierten Beitrags im letzten Jahr vor der Schule zu kritisieren.

Grundstandards in der Schulkinderbetreuung
Die LIGA kritisiert am Schulgesetz, dass mit der Verlagerung der Schulkinderbetreuung die im Kitagesetz bestehenden Grundstandards wie Personaleckwerte und Raumstandards nicht mehr gesetzlich festgelegt sind, sondern ausschließlich im Rahmen von Rechtsverordnungen geregelt werden sollen.

Beteiligungsrechte
Die mit der Verlagerung der Hortbetreuung in den Schulbereich verbundenen Einschränkungen der Beteiligungsrechte aus dem Jugendhilferecht lehnt die LIGA ab. Aus Sicht der Verbände bleiben diese (z.B. Planung, Jugendhilfeausschüsse) weiterhin bestehen.

Ausdrücklich begrüßt die LIGA die erweiterten Beteiligungsrechte der Schulkonferenz, bezogen auf die Ausgestaltung der Ganztagsangebote und die Beteiligung der pädagogischen Mitarbeiter/innen in der Gesamtkonferenz und der Schulkonferenz.

Weiteres Verfahren
Nach der erfolgten Anhörung soll das Gesetz im April durch den Senat beschlossen und danach durch das Abgeordnetenhaus beraten werden. Da mit dem Gesetz auch die zum 1. August 2005 umzusetzenden Änderungen in der Versorgung von Grundschulkindern geregelt werden, ist mit einer Verabschiedung noch vor der Sommerpause zu rechnen. Der PARITÄTISCHE wird auch im weiteren Gesetzgebungsverfahren auf die im Gesetz angelegten Probleme aufmerksam machen und deren Korrektur einfordern.

16.3.05

(entnommen aus www.paritaet-berlin.de)


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EKT-Rundbrief zum Kitareformgesetz
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