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Eine erste Fassung des Gesetzes, der sogenannte Referentenentwurf, wurde am 7. Februar 2005 fertiggestellt und verschiedenen Gremien und Organisationen zur Stellungnahme vorgelegt. Nach der Auswertung der Stellungnahmen und der Beratung eines geänderten Gesetzentwurfs durch den Rat der Bürgermeister wurde am 3. Mai 2005 im Senat eine Gesetzesvorlage für das Parlament beschlossen. Diese muss jetzt durch das Abgeordnetenhaus beraten, evtl. geändert und dann beschlossen werden, damit das Gesetz gültig werden kann.
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