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Arbeitslose Eltern sollen weiterhin einen Hortplatz für ihre Kinder bekommen können, und auch für Zweieinhalbjährige soll der Anspruch auf einen Kitaplatz erhalten bleiben. Denn die Koalition will das Kitareformgesetz überarbeiten. „Die Verschärfung bei der Bedarfsprüfung wird es nicht geben“, sagte Karlheinz Nolte, stellvertretender SPD-Fraktionsvize und Mitglied im Jugendausschuss. „Es soll der Status quo erhalten bleiben.“ Damit reagiert die Fraktion auf Kritik aus eigenen Reihen. So hatte der Kreisverband Spandau die geplante Bedarfsprüfung abgelehnt. Auch im Kreisverband Charlottenburg-Wilmersdorf hatte es Kritik gegeben. „Das Gesetz darf den Zielen des Bildungsparteitags nicht widersprechen und muss gleiche Chancen für alle ermöglichen“, sagte Swen Schulz, der Vorsitzende der Spandauer SPD.
Der Senatsentwurf des Gesetzes, das zum 1. August in Kraft treten soll, sieht einen Kindergartenplatz erst für Dreijährige vor und nicht mehr für Zweieinhalbjährige, wie es bisher üblich war. Zudem sollten Eltern ihren Bedarf künftig jährlich nachweisen: Falls sie arbeitslos werden, müssten sie damit rechnen, für ihre Kinder nur noch einen Halbtagsplatz zu bekommen. Arbeitslose Eltern hätten keinen Anspruch mehr auf Hortbetreuung. Ihre Kinder müssten um 13.30 Uhr die Grundschule verlassen und könnten nicht an der Nachmittagsförderung teilnehmen. „Damit drängen wir die aus der Kita, die wir haben wollen: die Kinder aus sozial schwächeren Familien“, kritisierte der Spandauer Abgeordnete im Abgeordnetenhaus, Thomas Kleineidam. Am Dienstag hatte es in der Abgeordnetenhausfraktion der SPD einen heftigen Streit gegeben. Der Vorsitzende des Petitionsausschusses wies auf die vielen kritischen Zuschriften hin, die er in den vergangenen Tagen bekommen habe. |
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