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Ausschuß beschließt Gesetz mit vielen Änderungen Von Florentine Anders
Das letzte große Kita-Reformprojekt von Bildungssenator Klaus Böger wurde gestern im Jugendausschuß von der eigenen Fraktion und der PDS gründlich umgekrempelt. Die zahlreichen Verschlechterungen, die im Entwurf für das Kitareformgesetz der Senatsverwaltung vorgesehen waren, haben die Abgeordneten weitgehend durch Änderungsanträge abgewendet.
So sollen Arbeitsuchende auch künftig einen Anspruch auf einen Kitaplatz haben, bei Bedarf auch ganztags. Die regelmäßige Überprüfung des Bedarfs wurde gestrichen, ebenso wie die Kündigung des Platzes, wenn das Kind zehn Tage unentschuldigt fehlen sollte. Ab zweieinhalb Jahren haben wie bisher alle Kinder einen Anspruch auf einen Kitaplatz. Geplant war, die Altersgrenze auf drei Jahre zu erhöhen. Auch die Erhöhung der Kitagebühr im letzten Jahr vor der Schule ist zurückgenommen. Die Eltern zahlen weiterhin nur den Halbtagssatz bei einer ganztägigen Betreuung.
Der Erzieherschlüssel für die Horte bleibt gesetzlich festgeschrieben. Unumstritten und unverändert ist der Paragraph 1, in dem erstmals die Bildungsziele für die Kita benannt sind. Zur Umsetzung wird es eine Qualitätsvereinbarung zwischen dem Träger und dem Land Berlin geben, die das Bildungsprogramm und die Spachdokumentation verbindlich macht. Hinzugefügt haben die Koalitionsfraktionen eine verpflichtende Gesundheitsuntersuchung. Jedes Kind muß demnach vor der Aufnahme in einer Kita oder bei einer Tagesmutter ärztlich untersucht werden. Außerdem führt künftig der Gesundheitsdienst in den Kitas eine Reihenuntersuchung bei Kindern im Alter zwischen drei und vier Jahren durch.
Außerdem sind in dem Gesetz die neuen Hortgebühren verankert. Die Eltern können zwischen Zeitmodulen wählen und dadurch sparen. Der Paritätische Wohlfahrtsverband zeigte sich erleichtert. "Die Befürchtungen, daß durch die verschärfte Bedarfprüfung im Kitabereich gespart wird, sind damit entkräftet", so der kitapolitische Sprecher der freien Träger Martin Hoyer.
Die Oppositionsparteien stimmten im Ausschuß gegen das Gesetz. Zwar unterstützen FDP, CDU und Grüne den gesetzlichen Bildungsanspruch, bemängeln aber die fehlenden Rahmenbedingungen. Nach der Abstimmung sorgten die Oppositionsfraktionen für einen Eklat: Sie verließen die Sitzung. Der Protest richtete sich gegen die Geschwindigkeit, mit der das Gesetz durchs Parlament gebracht werden soll. Zwei große Anfragen und Einzelfragen zur Reform hat die Koalition mit Mehrheit von der Tagesordnung gekippt. In der kommenden Woche muß das Gesetz den Hauptausschuß passieren, am Donnerstag stimmt das Parlament ab.
Berliner Morgenpost, 10.6.05 |
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