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Lob für das Kita-Gesetz

Reform der Reform kommt bei freien Trägern gut an. Und sogar die Opposition sieht positive Aspekte

von Susanne Vieth-Entus

Mit Erleichterung haben die Wohlfahrtsverbände auf die Nachbesserungen beim neuen Kita-Gesetz reagiert: Ihre Änderungswünsche wurden größenteils in den Gesetzentwurf aufgenommen, der gestern den Jugendausschuss passierte. Damit behalten die Kinder von Arbeitssuchenden den Anspruch auf einen Kitaplatz. Zudem bleibt es dabei, dass Zweijährige einen Kitaplatz bekommen können. Kommenden Donnerstag soll das „Kindertagesbetreuungsreformgesetz“ durchs Parlament.

Nicht nur die freien Träger, auch die Opposition hatte einiges zu loben. So etwa die neuen Gesundheitsuntersuchungen, die das Gesetz für alle Dreieinhalb- bis Vierjährigen vorschreibt. Lobend erwähnt wurde auch der Kita-Bildungsauftrag, der festgeschrieben wurde: Die Kitas sollen vorschulische Aufgaben übernehmen und sich weniger als bisher aufs Spielen und Basteln beschränken.

Dennoch blieb noch genügend zu kritisieren. CDU und FDP hatten es vor allem auf die neue Organisationsform der öffentlichen Kitas abgesehen: Sie sollen in „bis zu sechs Eigenbetrieben“ zusammengefasst werden. Damit sei die Unwirtschaftlichkeit programmiert, meint Mieke Senftleben von den Liberalen. Letztlich werde der Steuerzahler dafür herhalten, dass da ein „riesiges finazielles Loch“ entstehe, wie man es bereits beim Jugendaufbauwerk erlebt habe. Sascha Steuer von der CDU erinnerte daran, dass der Senat ursprünglich nur eine Zahl von vier Eigenbetrieben wollte, um die Wirtschaftlichkeit sicherzustellen. Dem hielt Karl-Heinz Nolte (SPD) entgegen, dass auch die Bezirkspolitiker der CDU die Beschränkung auf weniger Eigenbetriebe torpediert hätten.

Steuer wollte von Bildungssenator Klaus Böger (SPD) wissen, was denn mit dem Bezirk Steglitz-Zehlendorf passiere, der überhaupt nicht bei den Eigenbetrieben mitmachen wolle. Böger meinte, dass der Senat den Bezirk durchaus dazu anweisen könne. Insgesamt sollen rund 29 000 Kita-Plätze in öffentlicher Trägerschaft bleiben, rund ein Drittel aller Plätze. Die Eigenbetriebe sollen dann wie die freien Träger feste Kostensätze pro Kind vom Land erstattet bekommen.

Margrit Barth von der PDS erinnerte im Aussschuss daran, dass Berlin mit seinem hohen Versorgungsgrad mit Kitaplätzen „führend“ im Bundesvergleich sei. Das Kita-Gesetz sei keineswegs ein „Haushaltsentlastungsgesetz“, wie die Opposition behaupte.

Böger wies auch die Befürchtung zurück, dass die Verlagerung der Horte an die Schulen zum Chaos führe. Die Erzieherinnen würden so bald wie möglich aus den Kitas in die Schulen versetzt. Rund 1200 Erzieherinnen sind betroffen.

Die Opposition bleibt skeptisch. „Jede Woche“ verkünde Böger Qualitätsverbesserungen. Die Praxis sehe aber anders aus, bemängelte Elfi Jantzen von den Grünen. So hätten die Erzieherinnen nicht genügend Zeit, sich fortzubilden und mit den Lehrern zu kooperieren.

Nachdem das Gesetz abgestimmt war, verließ die Opposition demonstrativ den Ausschuss: Die Koalition hatte sich geweigert, vor der Besprechung des neuen Gesetzes die dazugehörigen Anfragen der Opposition zu behandeln. Dieses „Kasperletheater“ mache man nicht mit.



Was sich mit dem neuen Gesetz ändert

STRUKTUR
An zwei entscheidenen Punkten verändert sich die Struktur der Kinderbetreuung: Die öffentlichen Kitas werden in Eigenbetrieben zusammengefasst, und die Horte gehen in die Verantwortung der Schulen über. Letzteres hat zur Folge, dass nur ein Bruchteil der Schülerläden überlebt. In einigen Bezirken haben sich große Schülerladenverbünde gebildet, um zumindest einen Teil der Schülerladenkultur zu retten.





GEBÜHREN
Da alle Grundschulen künftig bis 13.30 Uhr für die Kinder sorgen müssen, wird erst die Betreuung danach kostenpflichtig. Viele Eltern müssen deshalb weniger als bisher für die Horte zahlen. Außerdem haben sie die Wahl zwischen mehreren Betreuungsmodulen: von 6 Uhr bis 7.30 Uhr, von 13.30 bis 16 und von 16 bis 18 Uhr. Generell wird der Kita-Betreuungsbedarf vom Bezirk bescheinigt, der entsprechend einen Kita-Gutschein vergibt. Den können Eltern bei freien oder öffentlichen Trägern einlösen.



Tagesspiegel, 10.6.05


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