das Gesetz

Eine erste Fassung des Gesetzes, der sogenannte Referentenentwurf, wurde am 7. Februar 2005 fertiggestellt und verschiedenen Gremien und Organisationen zur Stellungnahme vorgelegt.
Nach der Auswertung der Stellungnahmen und der Beratung eines geänderten Gesetzentwurfs durch den Rat der Bürgermeister wurde am 3. Mai 2005 im Senat eine Gesetzesvorlage für das Parlament beschlossen.
Diese muss jetzt durch das Abgeordnetenhaus beraten, evtl. geändert und dann beschlossen werden, damit das Gesetz gültig werden kann.

Sie finden hier:


den endgültig beschlossenen Gesetzestext sowie eine Lesefassung des Tagesbeteuungskostenbeteiligungsgesetzes
die Gesetzesvorlage des Berliner Senats vom 3. Mai 05 mit dazugehöriger Synopse und Verzeichnis der zitierten Rechtsvorschriften
eine Gegenüberstellung von Referentenentwurf und alten Kitagesetz und von Referentenentwurf und altem Kostenbeteiligungsgesetz
den Referentenentwurf der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport vom 7. Februar 05

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