Pressemitteilung DaKS, 9.6.05

DaKS begrüßt Änderungen beim Kitareformgesetz

Im Ausschuss für Familie, Jugend, Schule und Sport des Abgeordnetenhauses wurden heute diverse Änderungen an der Vorlage zu einem Kitareformgesetz beschlossen. Dabei wurden etliche Anregungen aus den Stellungnahmen verschiedener Organisationen und der Anhörung vom 30. Mai aufgegriffen.

Insbesondere beim Kitazugang für 2jährige Kinder und für Kinder arbeitsloser Eltern wurden Verbesserungen erreicht. Für Eltern mit unregelmäßigen Arbeitszeiten bleibt es dagegen leider bei einer Verschlechterung.
Zu begrüßen ist auch der Wegfall der beabsichtigten jährlichen Überprüfung des Betreuungsbedarfs. Für den Aufbau stabiler Beziehungen innerhalb der Kitas ist so eine wichtige Voraussetzung erhalten worden.
Der DaKS bedauert, dass einige Anträge, die die spezielle Situation der selbstverwalteten Kinder- und Schülerläden betrafen, nicht die Unterstützung der Ausschussmehrheit gefunden haben. So ist der Abschied von der großen Mehrheit der Elterninitiativen im Hortbereich nun auch vom Gesetzgeber besiegelt worden.

Mit den Änderungen an der Gesetzesvorlage ist eine erste Voraussetzung für die stufenweise Umsetzung des Berliner Bildungsprogramms für Kitas geschaffen worden. Der DaKS befürwortet und unterstützt dieses Bildungsprogramm und wird die Verhandlungen zur Qualitätsentwicklungsvereinbarung weiterhin konstruktiv aber auch kritisch gestalten.


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