Änderungsantrag CDU, 25.5.05

Antrag der Fraktion der CDU
über

Keine Absenkung der Standards – auch die Hortbetreuung an Schulen bleibt eine Jugendhilfeleistung

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

Der Senat wird aufgefordert, umgehend dafür zu sorgen, dass sich durch die Verlagerung der Horte in die Schulen die Qualität der Betreuungsleistungen für Hortkinder im Vergleich zu den bisherigen Betreuungsangeboten in den Kitas nicht verschlechtert.

Der Senat wird deshalb verpflichtet, unter Berücksichtigung des Aspekts, dass auch die Hortbetreuung in den Schulen eine Jugendhilfeleistung ist und bleibt, unverzüglich dafür die finanziellen und personellen Voraussetzungen zu schaffen sowie verbindliche Festlegungen zur Qualitätssicherung der Hortbetreuung zu treffen, damit vergleichbare und dem Kindeswohl entsprechende Standards in allen Schulen durchgesetzt werden können.

Dazu gehören insbesondere :
· verbindliche Standards für die Ausstattung mit qualifiziertem Personal;
· verbindliche Standards für Raumgrößen einschließlich der Doppelnutzung von Räumen,
· verbindliche Standards für Spiel- und Freiflächen,
· verbindliche Standards für die Sachausstattung sowie
· verbindliche Standards für die Anlieferung, Ausgabe und Einnahme des Essens

Vor allem ist klar zu stellen, dass sich die Betreuung behinderter Grundschulkindern nicht verschlechtert und nach wie vor die bisherige zusätzliche 1/4 Personalstelle für Integrationskinder auch für die Hortbetreuung in den Schulen zur Verfügung gestellt wird.

Dem Abgeordnetenhaus ist unverzüglich Bericht zu erstatten.



Begründung:

Die Verlagerung der Hortbetreuung an die Schulen hat dann ihr Ziel verfehlt, wenn damit eine Verschlechterung der Betreuungsqualität einher geht.

Dass entsprechende Befürchtungen nicht aus der Luft gegriffen sind, zeigen die vielfältigen Hinweise und Beschwerden aus der Elternschaft, die sich vor Ort mit vielen ungelösten Problemen konfrontiert sehen und Sorge haben, dass die bisherige gute Hortbetreuung in den Kitas durch reine „Verwahrpädagogik“ abgelöst wird, die dem Kindeswohl nicht dienlich ist. Das betrifft vor allem auch die Betreuung behinderter Grundschulkinder, deren Bedarfe bis jetzt nicht genügend Berücksichtung gefunden haben.

Aber auch viele Schulen klagen über gravierende Unsicherheiten bei der finanziellen, personellen und sächlichen Ausstattung für die Hortbetreuung. Vor allem sie benötigen verbindliche Standards, um den Ausbau der Hortbetreuung in guter Qualität umsetzen zu können.

Aus diesen Gründen ist der Senat aufgefordert im Sinne des Antrags tätig zu werden, entsprechende Maßnahmen und Aktivitäten zur Qualitätssicherung der Hortbetreuung in den Schulen zu ergreifen und umgehend darüber Bericht zu erstatten.

Berlin, den 25. Mai 2005

Zimmer, Rabbach, Steuer und die übrigen Mitglieder der Fraktion der CDU


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