Zur Beschlussfassung über das Kitareformgesetz im Fachausschuss erklärt die kinder- und jugendpolitische Sprecherin Margrit Barth:
Die PDS hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass sich Anspruch, Bedarf und Umfang der Förderung in den Berliner Kitas nicht verschlechtern. Ein entsprechender Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zum Senats-Entwurf eines Kindertagesbetreuungsreformgesetzes wurde heute im zuständigen Fachausschuss beschlossen.
Für die PDS war der von der Verwaltung vorgelegte Gesetzentwurf in vielen Punkten nicht vereinbar mit dem Anspruch der PDS, Kitas zu Bildungseinrichtungen auszubauen und möglichst vielen Kindern die Chance für eine vorschulische Förderung zu eröffnen. Kinder unter drei und Kinder im Grundschulalter sowie Kinder, die einen Ganztagsplatz benötigen, werden in Berlin auch künftig aus pädagogischen, sozialen und familiären Gründen einen Anspruch auf Förderung in einer Kita haben. Auch Arbeitssuchende werden ihre Kinder künftig in den Einrichtungen gut aufgehoben wissen. Die vorgesehenen jährlichen Bedarfsprüfungen wird es nicht geben. Die pädagogischen Standards für den Hort an den Schulen werden sich an denen der Jugendhilfe orientieren. In den Kitas wird eine pädagogische Kernzeit eingeführt, um eine intensivere Bildungsarbeit zu ermöglichen.
Die PDS geht davon aus, dass der Gesetzentwurf mit den beschlossenen Veränderungen in der kommenden Woche im Parlament verabschiedet wird.
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