Wer weniger Betreuung braucht, spart Geld

Gesetzentwurf zur Hortbetreuung liegt vor

von Tobias Miller

Vor einem Jahr war das Schulgesetz fertig. Jetzt ist die Reform der Kindertagesstätten und Horte dran. Die Senatsbildungsverwaltung hat den lange erwarteten Gesetzentwurf ausgearbeitet. Wie berichtet, werden die Hortbeiträge tatsächlich nicht teurer. Allerdings müssen sich die Eltern zwischen insgesamt sieben Betreuungsteilzeiten, so genannten Modulen, entscheiden. Freie-Träger-Verbände fürchten, dass durch diese Zerstückelung eine zusammenhängende pädagogische Arbeit mit den Schülern kaum mehr möglich sein und der Hort zu einer reinen Betreuungseinrichtung wird. Bei den Kitas gehen die Träger davon aus, das nur noch kürzere Betreuungszeiten genehmigt werden können.

Das Modul-System bei der Hortbetreuung ist notwendig geworden, weil mit dem Beginn des nächsten Schuljahres im August alle Grundschulen die Kinder der ersten vier Klassen zwischen 7.30 Uhr und 13.30 Uhr betreuen müssen. Bei den Ganztagsgrundschulen ist es die Zeit bis 16 Uhr. Das Angebot ist für alle kostenfrei. Davor und danach übernehmen städtische und private Horte die dann beitragspflichtige Betreuung. Bislang lag den Beiträgen eine Betreuungszeit von etwa 11.30 Uhr bis 16.30, also fünf Stunden zu Grunde. Die längste Hortzeit nach dem neuen Gesetz sind während der Schulzeit sechs Stunden (siehe Tabelle). Die Beiträge entsprechen genau den bisher geltenden Hortbeiträgen - wer weniger Zeit braucht, spart im Vergleich zur alten Tabelle. Die Geschwisterermäßigung mit 80 Prozent für zwei, 60 Prozent für drei und 50 Prozent ab vier Kindern gilt weiter, ebenso die Ferienregelungen.

Bei den Kitas bleibt der Personalschlüssel zwar der alte, aber nach dem Gesetzentwurf wird künftig strenger geprüft, wie viel Betreuungszeit eine Familie wirklich braucht. Bislang war zum Beispiel für ein Jugendamt der Tag mit der längsten Arbeitszeit der Eltern für die Genehmigung der Betreuungszeit pro Woche entscheidend. Nach dem Entwurf soll bei wechselnden Arbeitszeiten künftig ein Durchschnitt genommen werden. Dies wird nach den Worten von Roland Kern, Sprecher des Dachverbandes der Kinder- und Schülerläden zu einer Reduzierung der Betreuungsstunden und damit des Personals führen - bei unveränderten Öffnungszeiten. Außerdem müssen die Eltern ihren Bedarf künftig jedes Jahr aufs Neue nachweisen. "Es gibt einen gewissen Widerspruch in dem umfassenden Bildungsanspruch, der eigentlich mehr Personal erfordert und den rigiden Bedarfsfestlegungen", sagt Kern der Berliner Zeitung.

Berliner Zeitung, 24.2.05


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