Regierungskoalition korrigiert neues Kita-Gesetz

Regierungskoalition korrigiert ihr neues Kita-Gesetz. Verschlechterungen sollen wieder gestrichen werden

von Tobias Miller

Die anhaltenden Proteste gegen den Entwurf des Kita-Gesetzes haben Wirkung bei den Politikern von SPD und PDS gezeigt. In mehreren Änderungsanträgen, die der Berliner Zeitung vorliegen, soll der Entwurf entschärft werden. "Wir wollen am Status quo nichts ändern", sagte der SPD-Bildungsexperte Karlheinz Nolte der Berliner Zeitung. Nun gibt es sogar Lob von der Opposition. Elfi Jantzen, Kita-Expertin der Grünen, lobt die neuen Anträge. "Es sieht ziemlich gut aus." Die Entscheidung fällt morgen in der Sitzung des Jugendausschusses des Abgeordnetenhauses.

So soll die umstrittene jährliche Überprüfung der Eltern, wie viel Stunden sie ihre Kinder in eine Kita schicken dürfen, wieder gestrichen werden. Die Kritiker hatten befürchtet, dass es dann zu häufig wechselnden Gruppenzusammensetzungen führt. Bei der jährlichen Kontrolle der Kostenbeteiligung bleibt es.

Das letzte Kita-Jahr vor der Schule wird nun doch etwas günstiger. SPD und PDS wollen, dass ein Platz in diesem Jahr maximal nur noch soviel kostet, wie ein Halbtagsplatz. Nach dem ursprünglichen Entwurf der Senatsbildungsverwaltung sollte die Vergünstigung gestrichen werden. Sie war vor Jahren eingeführt worden, weil die Vorklassen an den Grundschulen kostenfrei besucht werden konnten. Um Kitas nicht schlechter zu stellen, wurde der Preis für einen Ganztagsplatz halbiert. Da es vom nächsten Jahr an laut neuem Schulgesetz keine Vorklassen an den Schulen mehr gibt, sollte auch die Ermäßigung gestrichen werden. Das soll nun verhindert werden.

Unverändert bleibt nun auch die Regelung, dass Arbeitssuche ein ausreichender Grund für einen Kita-Platz darstellt. Kinder, die erst im Laufe eines Kita-Jahres drei Jahre alt werden, haben nun faktisch schon zu Beginn des Kita-Jahres im August einen Rechtsanspruch auf einen Platz. Bei der Ermittlung der Stundenzahl, die ein Kind in eine Kita darf, wird bei wechselnden Arbeitszeiten nun nicht mehr ein monatlicher Durchschnittswert zu Grunde gelegt. Die Kinder sollen künftig grundsätzlich einen Halbtagesplatz erhalten, ergänzt um den "regelmäßig überschreitenden, monatlichen Bedarf".

Gestrichen werden auch die verschärften Kriterien, wann ein Kind seinen Kita-Platz verliert. Das soll künftig eine Rechtsverordnung festlegen, die es noch nicht gibt. "Eine solche Blankovollmacht lehnen wir ab", sagt Jantzen.

Berliner Zeitung, 8.6.05


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